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HGB § 450 Anwendung von Seefrachtrecht

HGB § 450 Anwendung von Seefrachtrecht

[ Auszug: Hat der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand, so ist auf den Vertrag Seefrachtrec ... ]